Bürgerversammlung Geisenhausen 2024
Alle interessierten Gemeindeangehörigen, die in der Gemeinde Schweitenkirchen wohnen, sind zu den Bürgerversammlungen herzlich eingeladen. Nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) können dabei das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger (Wahlberechtigte zu den Gemeindewahlen) erhalten; Ausnahmen davon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen vom Gemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden. Es werden jedoch keine privaten Angelegenheiten, sondern nur solche Wünsche und Anträge behandelt, die für die Allgemeinheit von Bedeutung sind.
Anträge, deren Beantwortung wegen ihres Umfanges oder ihrer Bedeutung einer längeren Vorbereitung bedürfen, sind mindestens 8 Tage vor der jeweiligen Bürgerversammlung schriftlich bei der Gemeinde Schweitenkirchen, Hauptstr. 29, 85301 Schweitenkirchen oder per E-Mail an info@gemeinde-schweitenkirchen.de einzureichen.