Europawahl 2024
Das Wahlamt informiert zur Europawahl am 09.06.2024
Diejenigen Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, aber nicht in ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (vgl. §§ 17a, 17b EuWO), werden im Laufe des Monats März vom Wahlamt der Gemeinde Schweitenkirchen mit einem persönlichen Anschreiben über die Möglichkeit der Eintragung auf Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis zur Europawahl informiert.
Das Formular für den Antrag auf die Eintragung ins Wählerverzeichnis für Unionsbürger und das zugehörige Merkblatt nach Anlage 2A, sind auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter der genannten Internet-Adresse www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html bereits verfügbar.