Abwasserentsorgung
Kläranlagen finden sich in den Orten:
- Schweitenkirchen / Raffenstetten
- Ampertshausen / Dietersdorf
- Oberthann / Niederthann
- Sünzhausen / Holzhausen
Die Orte Güntersdorf / Aufham entwässern in die Anlage der Nachbargemeinde Kirchdorf.
Die Gegend um die ehemaligen Gemeinden Dürnzhausen und Geisenhausen leiten ihre Abwässer in eine mechanisch-biologische Kläranlage in Geroldshausen ein, die vom Abwasserzweckverband Geisenhausen-Geroldshausen verwaltet wird.
Die restlichen Orte sind entweder in Schweitenkirchen oder Geroldshausen angeschlossen.
Anträge
Die Anträge im Bereich Abwasserentsorgung finden Sie hier.
Satzungen
Die Satzungen der Abwasserentsorgung finden Sie hier.
Kalkulationen der Beiträge und Gebühren
Zuständigkeiten
Zuständigkeiten der Abwasserbeseitigung der Gemeinde:
Schweitenkirchen und Raffenstetten
Aufham und Güntersdorf
Ampertshausen und Dietersdorf
Dürnzhausen und Gundelshausen
Oberthann und Niederthann
Sünzhausen, Holzhausen, Holzhäuseln
Jetzelmaierhöfe, Preinersdorf und Loipersdorf
Frickendorf, Giegenhausen und Hirschhausen
Reisdorf und Schmiedhausen
Preinerszell, Klein- und Großarreshausen
Schaching
Loipertshausen, Weikenhausen und Ödhof
Zuständigkeiten der Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbands:
Geisenhausen und Peiglmühle (Gemeinde Schweitenkirchen)
Geroldshausen, Egg, Wilhelm und Weingarten (Markt Wolnzach)