Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung 2023 findet am Donnerstag, den 02.02.2023 um 19 Uhr im V-Heim Schweitenkirchen (Leitlhöhe 1, 85301 Schweitenkirchen) statt. 

Alle interessierten Gemeindeangehörigen, die in der Gemeinde Schweitenkirchen wohnen, sind zur Bürgerversammlung herzlich eingeladen. Nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) können dabei das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger (Wahlberechtigte zu den Gemeindewahlen) erhalten; Ausnahmen davon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Gemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden. Es werden jedoch keine privaten Angelegenheiten, sondern nur solche Wünsche und Anträge behandelt, die für die Allgemeinheit von Bedeutung sind.

Anträge, deren Beantwortung wegen ihres Umfanges oder ihrer Bedeutung einer längeren Vorbereitung bedürfen, sind mindestens 8 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich bei der Gemeinde Schweitenkirchen, Hauptstr. 29, 85301 Schweitenkirchen oder per E-Mail an info(at)gemeinde-schweitenkirchen.de einzureichen.

Tagesordnung:

  1. Rückblick und Vorschau durch den 1. Bürgermeister Josef Heigenhauser
  2. Wünsche und Anträge der Bürgerinnen und Bürger

Hinweis: Für die Teilnahme an der Bürgerversammlung ist eine vorherige Anmeldung per Telefon (08444/9275-21) oder per E-Mail (info(at)gemeinde-schweitenkirchen.de) erforderlich.
 

 1. Bürgermeister
Josef Heigenhauser