Wertstoffhof und Gartenabfallsammelstelle
Bis Ende Februar ist die Gartenabfallsammelstelle nur am Samstag zwischen 9 und 13 Uhr geöffnet.
Öffnungszeiten
01. März bis 31. Oktober
Montag | 17.00 - 19.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 10.00 Uhr |
Freitag | 16.00 - 19.00 Uhr |
Samstag | 09.00 - 15.00 Uhr |
01. November bis Ende Februar
Mittwoch | 08.00 - 10.00 Uhr |
Freitag | 14.00 - 17.00 Uhr |
Samstag | 09.00 - 13.00 Uhr |
01. März bis 31. Oktober
Montag | 17.00 - 19.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 10.00 Uhr |
Freitag | 16.00 - 19.00 Uhr |
Samstag | 09.00 - 15.00 Uhr |
November
Mittwoch | 08:00 - 10:00 Uhr |
Freitag | 14:00 - 17:00 Uhr |
Samstag | 09:00 - 13:00 Uhr |
01. Dezember bis Ende Februar
Samstag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Abfallentsorgung im gemeindlichen Wertstoffhof
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass auch im Recyclinghof Schweitenkirchen in einer eigens hergerichteten Lagerhütte funktionstüchtiger und guterhaltener Hausrat aller Art (Möbel, Elektrogeräte, etc.) abgegeben werden kann. Wenn jemand an den eingestellten Sachen bzw. Waren gefallen hat, kann er diese unentgeltlich, d.h. kostenlos erwerben.
Die Tauschbörse ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes zugänglich.
Haushaltskühlgeräte und Warmwasserboiler werden an den Wertstoffhöfen im Landkreis kostenlos angenommen. Zu den Haushaltsgeräten zählen Kühlschränke, Gefriertruhen, Gefrierschränke und Combi-Geräte aus Haushalten.
Nicht angenommen werden Großkühlgeräte- und Boiler, Kühltheken, Großgeräte, Milch-Kühlgeräte aus der Landwirtschaft usw. Diese müssen vom Abfallerzeuger selbst der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Zu den Warmwasserboilern zählen alle Boiler von 20 bis 120 Liter, die eine Isolierung aus PUR-Schaum aufweisen.
In Zweifelsfällen erteilt das Wertstoffhofpersonal bzw. die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes unter Telefon-Nr. 08441 787920 Auskunft.
Die kostenlose Erfassung von besenreinen Agrarfolien durch den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ist aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht mehr möglich. Darin werden Abfälle wie z.B. Agrarfolien von der Erfassung und Entsorgung durch den Landkreis bzw. Abfallwirtschaftsbetrieb ausgeschlossen.
Um Landwirten weiterhin eine vernünftige Entsorgungsmöglichkeit für besenreine Agrarfolien zu bieten, hat das Umweltschutzamt gemeinsam mit den Maschinenringen Wolnzach und Pfaffenhofen sowie der Kreisbauernschaft im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm folgendes vereinbart:
Besenreine Agrarfolien können weiterhin bei der Fa. Demmel in Wolnzach angeliefert werden. Je nach Gewicht der angelieferten Folien ist dort ein Verwertungsentgeld zu bezahlen. Weitere Auskünfte erteilen die Fa. Demmel Wolnzach, Tel. (0 84 42) 4602 bzw. die Maschinenringe Wolnzach und Pfaffenhofen.
Erfassung und Verwertung von Altteppichen
Seit 01.01.2005 erfolgt die Altteppichentsorgung ausschließlich über den im Recyclinghof aufgestellten Spermüllcontainer. Wir bitten Sie daher, Ihre Altteppiche künftig in den Sperrmüllcontainer zu werfen.
Das Thema Bauschutt führt häufig zu Diskussionen am Wertstoffhof. Bürgerinnen und Bürger, die (kleinere) Umbaumaßnahmen, Renovierungs- oder Ausbauarbeiten an Ihrem Haus durchführen werden mit diesem Thema besonders konfrontiert.
Von Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Pfaffenhofen – AWP - wird darauf hingewiesen, dass die Anlieferkriterien von Bauschutt an den Wertstoffhöfen einheitlich im ganzen Landkreis geregelt sind.
Grundsätzlich dürfen nur Kleinmengen an Bauschutt (maximal eine Schubkarrenladung) am Wertstoffhof angeliefert werden. Größere Mengen an Bauschutt müssen vom Abfallerzeuger selbst über private Entsorger, Bauschuttdeponien und –aufbereitungsanlagen entsorgt werden.
Als Bauschutt gelten nur inerte Bauabfälle wie Steine, Mörtel, Beton, Ziegel, Fliesen usw. ohne Fremdstoffe.
Bauabfälle wie asbesthaltige Baustoffe ( z.B. Welleternit, Fassadenplatten), Dachpappe sowie Glas- und Steinwolle dürfen nicht in die Bauschuttcontainer eingegeben werden, sondern sind als Restabfall über die Restabfalltonne (Kleinmengen), die Deponie Eberstetten oder private Entsorgungsunternehmen zu entsorgen. Flachglas (Fensterglas, Glasbausteine) muss über private Entsorger der Wiederverwertung zugeführt werden, da der an den Wertstoffhöfen erfasste Bauschutt aufbereitet und zum Wegebau verwendet wird. Kleinmengen an Flachglas können über die Restabfalltonne entsorgt werden.
Gipskartonplatten (Rigips, Fermacell u.ä.) und Heraklit zählen nicht zum Bauschutt sondern müssen wegen ihres hohen Organikgehalts als Restabfall über die Restabfalltonne (Kleinmengen), sowie über die Deponie Eberstetten oder über private Entsorger entsorgt werden. Auf herkömmlichen Bauschuttdeponien kann Bauschutt mit einem Organikgehalt von bis zu einem Gewichtsprozent abgelagert werden. Gipskartonplatten und Heraklitt weisen aber einen deutlich höheren Organikgehalt auf.
Der AWP appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Bauschutt bereits an der Anfallstelle zu trennen. Dadurch sparen sie sich Ärger und zusätzliche Entsorgungskosten.
Bei Fragen zur Bauschuttentsorgung steht die Abfallberatung des AWP unter Tel. Nr. 08441/78 79 20 sowie das Personal an den Wertstoffhöfen gerne zur Verfügung.
In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Pfaffenhofen ist festgelegt, dass Holz-Palisaden nicht über den Wertstoffhof entsorgt werden können. Kleinere Mengen sind über die Restabfalltonne zu entsorgen, oder anzuliefern in der Deponie Eberstetten.
An den Wertstoffhöfen im Landkreis Pfaffenhofen stehen ab sofort rote Sammeltonnen zur Eingabe von Druckerpatronen und Tonerkartuschen.
Mit dem Unternehmen CR Solutions hat der AWP einen zuverlässigen Partner zur Aufbereitung und Verwertung der Druckerpatronen und Tonerkartuschen gefunden. Leere Druckerpatronen und Tonerkartuschen werden von der Firma geprüft, gereinigt und an spezielle Fachfirmen weitergegeben und wieder befüllt.
Beschädigte und nicht wieder befüllbare Toner und Patronen werden zerlegt und die einzelnen z.T. sehr hochwertigen Bauteile der Verwertung zugeführt.
Allein in Europa wurden 2006 rund 428 Millionen Tintenpatronen sowie rund 106 Millionen Tonerkartuschen verkauft. Deutschland gilt mit einem Marktanteil von 25% als einer der größten Abnehmer von Druckerpatronen in Europa. Obwohl die „Deutschen“ als sehr umweltbewusst gelten, landen neun von zehn Tintenpatronen im Müll- nur etwa 10% der anfallenden Patronen werden derzeit der Wiederverwertung zugeführt.
In die roten Sammeltonnen an den Wertstoffhöfen können Patronen von Tintenstrahl- und Laserdruckern, von Tintenfax- und Laserfaxgeräten, sowie Tonerkartuschen von Fotokopierer eingegeben werden. Bitte geben Sie die Druckerpatronen ohne Karton- und Kunststoffverpackungen ab und werfen Sie keine Tintentanks- und Tonernachfüllbehälter in die Sammelbehälter.
Der AWP bittet die angebotene Sammlung für Druckerpatronen und Tonerkartuschen an den Wertstoffhöfen zu nutzen. Sie leisten dadurch einen Beitrag zur Abfallreduzierung und Rohstoffschonung.
Aufgrund einer Änderung der Sortierkriterien können Aluminiumabfälle aus dem Verpackungsbereich (z.B. Joghurtdeckel, Vakuumverpackungen von Kaffee, Alu-Folien, Alu-Dosen, Alu-Tuben, Tierfutterschalen, leere Tablettenverpackungen (Alu-Kunststoff-Blister), usw.) mit dem gelben Sack gesammelt werden.
Der Aufdruck des gelben Sackes wurde entsprechend abgeändert.
Der AWP bittet um Beachtung.