Kommunaler Hochbau; Bauunterhalt
Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
Beschreibung
Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören:
- fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
- Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
- Baubegehung
- Werkplanung
- Ausschreibung
- Vergabe
- Abrechnung
- Raumbuch
- Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
- CAD-Aufnahmen
- Ermittlung von Gebäudedaten
Rechtsgrundlagen
- Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises - Art. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
Stand: 01.10.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Gemeinde Schweitenkirchen
Hauptstraße 29
85301 Schweitenkirchen
- +49 8444 9275-0
- +49 8444 9275-26
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00