Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Stand: 29.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Gemeinde Schweitenkirchen
Hauptstraße 29
85301 Schweitenkirchen
- +49 8444 9275-0
- +49 8444 9275-26
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00