Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz; Maßnahmen der Kommune
Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Unter den Begriffen "Arbeitssicherheit" und "Arbeitsschutz" sind alle Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit zu verstehen (z. B. zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren).
Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Gemeinde Schweitenkirchen
Hauptstraße 29
85301 Schweitenkirchen
- +49 8444 9275-0
- +49 8444 9275-26
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00