Kommunale Gleichstellungsarbeit; Informationen
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte überwachen und unterstützen die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene.
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirken im Gegensatz zu den staatlichen Gleichstellungsbeauftragten nicht nur im internen Dienstbetrieb auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin, sondern sie sind für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, also für die gesamte Bevölkerung tätig (Außenwirkung).
Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landratsamt.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Gemeinde Schweitenkirchen
Hauptstraße 29
85301 Schweitenkirchen
- +49 8444 9275-0
- +49 8444 9275-26
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.