Im Jahre 1998 wurde Schweitenkirchen nach langen Bemühungen im Regionalplan 10 als Kleinzentrum aufgenommen. Der erste Antrag zur Ausweisung Schweitenkirchens als Kleinzentrum wurde bei d.Regierung unter Bgm. Max Elfinger bereits im Jahre 1979 und dann mit Erneuerungsanträgen in den Jahren 1983, 1987 und 1992 gestellt. Im Jahre 1995 wurden dann neuere Daten nachgeliefert.
Zwischendurch hat die Gemeinde wegen Ernennung anderer, nicht besser gestellter Gemeinden als Kleinzentren und weitererer Nichtberücksichtigung Schweitenkirchens Klage beim Verwaltungsgericht in München erhoben.Man hat bei der Verhandlung aber erfahren müssen, daß es "im Unrecht keine Gleichbehandlung gibt" d.h., dass Schweitenkirchen kein Recht auf Ernennung daraus ableiten könne, dass andere Gemeinden evtl. zu Unrecht ernannt worden sind.
Sehr enttäuscht war man dann allerdings über den Bescheid der Reg.v.Obb.vom 31.3.1998 über die Fortschreibung des Regionalplanes, in welchem Schweitenkirchen aufgrund angeblich mangelnder Umsatzzahlen im Gegensatz zu anderen Gemeinden trotz großer Hoffnung und Erwartungen wieder nicht als Kleinzentrum ausgewiesen wurde.
Nach hektischen Aktivitäten durch Bürgermeister Vogler (u.a. Einschaltung des Landrats und Klageerhebung beim VG) wegen Fristablaufs hat man die von der Regierung offensichtlich falsch ermittelten Einzelhandels-Umsatzzahlen des Jahres 1985 (2,2 Mio. DM statt richtig 10 Mio. DM) berichtigt und dann endlich Erfolg gehabt: Die Reg.v.Obb. stellte deshalb in ihrem Bescheid an den Planungsverband der Region 10 Ingolstadt vom 18.6.1998 fest:
"Durch diesen Änderungsbescheid wird in Ergänzung des Bescheids vom 31.3.1998 auch die Gemeinde Schweitenkirchen als Kleinzentrum bestimmt."
Eine nochmalige Prüfung hat ergeben, dass Schweitenkirchen bezüglich des Einzelhandels-Umsatzes 1985 nicht einen Wert von 2,2 Mio. DM, sondern von 10,0 Mio. DM erreichte. Schweitenkirchen weist somit zwei Schwellenwerte (zentralörtliche Einrichtungen und Einzelhandelsumsatz) und einen Mindestwert (nicht-landwirtschaftliche Arbeitsplätze 1987) auf. Entsprechend der Begründung zum Ziel gem. LEP, A IV 1.4.2.1 sollen Gemeinden, die zu Kleinzentren ernannt werden sollen, in der Regel entweder zwei Schwellen - oder drei Mindestwerte erreichen." |