Lohnsteuerkarten
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Papierlohnsteuerkarte hat ab 2012 endgültig ausgedient

Papierlohnsteuerkarte hat ab 2012 endgültig ausgedient

 

Wie der Leiter des Finanzamts Pfaffenhofen, Josef Lang, jetzt mitteilte, werden in den nächsten Tagen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Amtsbezirk des Finanzamts Pfaffenhofen per Post über ihre persönlichen „Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale“ (ELStAM) informiert. Das sind: Steuerklasse; Kirchensteuermerkmal; Zahl der Kinderfreibeträge; Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene. Diese Daten sind in der „elektronischen Lohnsteuerkarte“ enthalten, mit der die Papier-Lohnsteuerkarte nun endgültig abgeschafft wird. Mit dem Informationsschreiben sollen die Bürger die Gelegenheit erhalten, ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale zu überprüfen und gegebenenfalls beim zuständigen Finanzamt die Korrektur zu beantragen.

 

Lang bittet alle Empfänger, diese Daten zu überprüfen und Korrekturen nach Möglichkeit schriftlich beim Finanzamt zu beantragen. Außerdem müssen  -ebenfalls am besten auf dem Postwege- die Freibeträge, die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, wie z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für 2012 neu beantragt werden, wenn diese für das Jahr 2012 weiter gelten sollen. Die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale speichert die Finanzverwaltung in einer zentralen Datenbank und stellt diese ab 2012 den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereit. Das seit 1925 gängige Lohnsteuerkarten-Verfahren hat dann endgültig ausgedient.

 

Bundesweit werden rund 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer jeweiligen Finanzverwaltung per Post über ihre ab dem 1. Januar 2012 gültigen persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale informiert.

 

In den Finanzämtern ist daher mit einem sehr hohen Besucheraufkommen und damit auch mit erheblichen Wartezeiten in den Servicezentren zu rechnen, da zeitgleich mit der Versendung der Schreiben auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für 2012 anläuft.

 

Der Chef des Pfaffenhofener Finanzamts empfiehlt daher, Anträge zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale, sowie Lohnsteuerermäßigungsanträge, nach Möglichkeit über den Postweg einzureichen. Aus gesetzlichen Gründen können Anträge per Mail bzw. telefonische Anträge leider nicht bearbeitet werden.

 

Auf den Internetseiten des Finanzamts Pfaffenhofen (www.finanzamt-pfaffenhofen.de) und des Bayerischen Landesamts für Steuern (www.lfst.bayern.de) sind Erläuterungen zur sog. „Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug“ sowie die entsprechenden Antragsformulare abrufbar. Für die Abgabe von Steuererklärungen steht den Steuerbürgern der elektronische Weg zum Finanzamt mit ELSTER zur Verfügung (www.elster.de).

 

Für allgemeine Fragen zum Informationsschreiben steht –wie dort angegeben- folgende Hotline zur Verfügung: Hotline der Bayerischen Steuerverwaltung (Mo – Do 8 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 16 Uhr): Telefon: 089/1222217 (es fallen die üblichen Gebühren aus dem deutschen Festnetz oder Mobilfunknetz an); Email: direkt@bayern.de. Solche allgemeinen Anfragen sollten wegen der Überlastung der Finanzämter ausschließlich über diese Hotline erfolgen.

 

Das Informationsschreiben zu den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen informiert nicht über die Freibeträge, die bislang auf der Lohnsteuerkarte als sachliches Lohnsteuerabzugsmerkmal eingetragen waren, wie z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Lang weist darauf hin, dass es unbedingt notwendig ist, diese Freibeträge für 2012 neu zu beantragen. Vorhandene Freibeträge werden nicht automatisch für 2012 berücksichtigt.

 

Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat im kommenden Jahr endgültig ausgedient. In diesem Jahr war übergangsweise die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 noch gültig. Ab dem nächsten Jahr, werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Zahl der Kinderfreibeträge und Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Das heißt aber auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Freibeträge oder sonstige Änderungen ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale mit Wirkung ab 2012 beantragen, keine schriftliche Rückmeldung seitens des Finanzamts erhalten werden. Die beantragten Änderungen werden zeitnah in die Datenbank eingespeichert. Der Antrag ist damit erledigt. Amtsleiter Lang bittet die Bürgerinnen und Bürger daher von Rückfragen nach dem Stand der Bearbeitung ihres Antrags auf Lohnsteuerermäßigung abzusehen. Wenn der Antrag nicht schriftlich abgelehnt wurde, wurde ihm entsprochen. Der Vorteil: Künftig wird die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden durch das papierlose Verfahren erheblich vereinfacht.

 

Die Steuerbürger haben ab Anfang Januar 2012 die Möglichkeit, über das ElsterOnlinePortal (nach Registrierung mit ihrer Steueridentifikationsnummer) unter „www.elsteronline.de/eportal“ ihre eigenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (einschließlich etwaiger Freibeträge) einzusehen. Ferner können sie auch bei ihrem zuständigen Finanzamt mit dem amtlichen Vordruck „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ eine Auskunft über die aktuell gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen.

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Letzte Änderung: 13.10.2011