Hundesteuer
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Hundesteuer

Da an die Verwaltung diesbezüglich immer wieder entsprechende Anfragen gerichtet werden, hier eine kurze Information über die Hundesteuer:

Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Schweitenkirchen laut der vom Gemeinderat zum 01.01.2003 beschlossenen Hundesteuersatzung für jeden über 4 Monate alten Hund jährlich 16,00 €, für Kampfhunde das 8-fache dieses Steuersatzes (128,- €).
Die Hunde sind also bei Erreichen dieses Alters bei der Gemeindekasse anzumelden (Tel.: 08444/9275-15).

Ebenso ist zu melden, wenn ein Tier verendet ist oder eingeschläfert wurde.

Von der Steuerpflicht befreit sind nur Hunde für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z. B. Rettungs- oder auch Blindenhunde).

Um die Hälfte der normalen Gebühr ermäßigt sind Hunde, die überwiegend zur Jagd gehalten werden. Diese Ermäßigung kann jedoch nur gewährt werden, wenn unserer Kasse am Jahresende der Nachweis der Brauchbarkeitsprüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vorgelegt wird.
Ermäßigt sind auch Hunde von Züchtern.

Nähere Einzelheiten hierzu können im Rathaus, Zi.Nr. 3 erfragt werden. Im übrigen liegt die Hundesteuersatzung (wie alle anderen Satzungen der Gemeinde) das ganze Jahr über zu den üblichen Bürozeiten im Rathaus, Zi.Nr. 3 zu Jedermanns Einsicht bereit.

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Letzte Änderung: 19.02.2009