Zum 01. November 2002 wird die Verordnung vom September 2002 zur Änderung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in Kraft.
Unter § 1 Abs. 2 der Verordnung (widerlegbare Vermutung der Kampfhundeeigenschaft) fällt nunmehr auch der Rottweiler.
Deshalb müssen die Hundebesitzer von Rottweilern ein Gutachten über das Wesen ihres Hundes erstellen lassen.
Der Hundebesitzer muss bis spätestens 01.04.2003 im Besitz eines Termins bei einem Sachverständigen sein.
Das Gutachten des Sachverständigen ist bis zum 30.06.2003 bei der Gemeinde vorzulegen.
Wird vom Gutachter festgestellt, dass der Rottweiler keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren hat, so kann ein sogenanntes "Negativzeugnis" ausgestellt werden.
Dieses Negativzeugnis wird von der Gemeindeverwaltung ausgestellt.
Wir bitten die Hundebesitzer von Rottweilern die o.a. Maßnahmen zu berücksichtigen und sich an die vorgegebenen Termine zu halten.
Nähere Informationen und eine Aufstellung von Sachverständigen gibt es bei der Gemeindeverwaltung Schweitenkirchen, Frau Kieferl, Zimmer 9, Tel. 08444/927512 |