In diesem Zusammenhang wurde die Redaktion wieder einmal gebeten, folgende Bitte zu veröffentlichen:
Dass Hunde beim Gassigehen ihr "Geschäft" verrichten, ist ganz natürlich. Nicht natürlich allerdings sind die vielen Häufchen mitten auf Spazierwegen.
Wenn Ihr Vierbeiner versehentlich einen "Haufen" auf einen Spazierweg, Gehweg, öffentl. Platz oder eine Futterwiese macht, nehmen Sie die Hinterlassenschaft Ihres Hundes bitte mittels Plastiktüte mit nach Hause in die Restabfalltonne und leisten auch Sie so einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz und Bürgergemeinsinn!
Wir möchten verstärkt darauf hinweisen, dass Hundekot in Futterwiesen zu schweren Erkrankungen bei Rindern führen kann. Unsere Bitte an alle Hundeführer, gehen Sie mit Ihren Hund für`s "Gschäfterl" dahin wo er keinen Schaden anrichten kann.
Weiter möchte die Gemeinde darauf hinweisen, dass das Halten eines über vier Monate alten Hundes einer gemeindliches Jahresaufwandsteuer (Hundesteuer) unterliegt.
In einer der letzten Sitzungen des Gemeinderates wurde eine Hundehaltungsverordnung erlassen. Um Sie auf dem Laufenden zu halten haben wir für Sie die komplette Verordnung angeführt. |