Aktionen
Lärmschutz entlang der BAB A9
im Gemeindegebiet Schweitenkirchen und Paunzhausen
Aktuelles:
Am 13.09.2011 findet eine Infoveranstaltung zur Klagemöglichkeit der betroffenen Bürger betreffend Lärmschutz entlang der BAB A9 statt.
Als Redner wird Rechtsanwalt Josef Geislinger (beauftragter Rechtsanwalt der Gemeinden Schweitenkirchen und Paunzhausen) im Gasthaus Liebhard in Paunzhausen über die Möglichkeit der privaten Klageerhebung gegen den Plangenehmigungsbescheid der Regierung von Oberbayern aufklären.
Podiumsdiskussion am 11. März 2010 um 19.30 Uhr in Schweitenkirchen
Pfaffenhofener Kurier vom 15.03.2010
Pfaffenhofener Kurier vom 5.05.2010
Günther Beckstein der ehemalige bayerische Ministerepräsident
Freisinger Tagblatt vom 17.05.2010
Pfaffenhofener Kurier vom 18.05.2010
BR-Fernsehen berichtet am 1. Juni Live über die BAB A9 Lärmproblematik!
Freisinger Tagblatt vom 2.06.2010
Pfaffenhofener Kurier vom 2.06.2010
Hoffnung für A9-Anwohner - Pfaffenhofener Kurier vom 24.06.2010
Pfaffenhofener Kurier vom , 27.10.2010; Gemeinde kämpft vor Gericht um Lärmschutz
Termin in Berlin am 09.11.2010; Seite an Seite für besseren Lärmschutz
Bekanntgabe der Möglichkeit zur Klageerhebung von betroffenen Bürgern
Podiumsdiskussion am 11. März 2010 um 19.30 Uhr in Schweitenkirchen
Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger
Einladung als pdf-Datei zum Download
Berichterstattung in der Presse:
Pfaffenhofener Kurier vom 13./14.03.2010 (pdf-Datei)
Freisinger Tagblatt vom 13./14.03.2010 (pdf-Datei)
Pfaffenhofener Kurier vom 15.03.2010

Pfaffenhofener Kurier vom 5.05.2010
Günther Beckstein der ehemalige bayerische Ministerepräsident
Prominente Hilfe

Freisinger Tagblatt vom 17.05.2010

Pfaffenhofener Kurier vom 18.05.2010

Freisinger Tagblatt vom 2.06.2010

Pfaffenhofener Kurier vom 2.06.2010
Hoffnung für A9-Anwohner - Pfaffenhofener Kurier vom 24.06.2010

Gemeinde kämpft vor Gericht um Lärmschutz
Aus dem Pfaffenhofener Kurier vom 27.10.2010
Schweitenkirchen (PK) Vor Gericht wird die nächste Runde im Kampf der Gemeinde Schweitenkirchen um einen besseren Lärmschutz entlang der Autobahn A 9 ausgefochten. Einstimmig entschied sich der Gemeinderat jetzt zu diesem Schritt gegen den Planfeststellungsbeschluss.
Zunächst stellte Schweitenkirchens Bürgermeister Albert Vogler im Gemeinderat die neuesten Entwicklungen vor. Die Regierung von Oberbayern habe in der Plangenehmigung befunden, dass die Einwände der Anwohner aus Schweitenkirchen und Paunzhausen gegen den Ausbau des Seitenstreifens zwischen dem Autobahndreieck Holledau und der Ausfahrt Allershausen zu einer zuschaltbaren vierten Fahrspur (PK berichtete mehrfach) jeglicher Rechtsgrundlage entbehren würden.
"Fast schon hinterfotzig"
"Das ist fast schon hinterfotzig. Erst werden große Reden geschwungen und dann doch ganz anders entschieden", kommentierte Andreas Brummer (BBS) das Vorgehen der Autobahndirektion Südbayern.
Auch Hermann Kieferl (FWG) äußerte sich enttäuscht. "Völlig egal, was man auf die Beine stellt – die springen mit einem um, wie es ihnen gefällt", sprach er sich dafür aus, den achtspurigen Vollausbau des Autobahnabschnitts zu forcieren und dadurch einen verbesserten Lärmschutz zu erwirken. "Wir können uns das so nicht gefallen lassen", forderte auch Agnes Frühtrunk (BBS).
Vogler beharrte ebenfalls auf dem Anrecht auf Gleichbehandlung gegenüber anderen Autobahnanliegern. "Der Seitenstreifen ist aktuell nicht zu nutzen. Durch den Ausbau entsteht ein durchgängiger Fahrstreifen – und damit steht uns auch ein Lärmschutzwall zu", brachte er die Vorgaben auf den Punkt und trug dem Gremium den Gang vor Gericht an. "Wir haben den passenden Anwalt an der Hand und wollen unseren eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen", sagte er vor der Abstimmung, die einstimmig ausfiel: Der Klageweg wird also beschritten.
Katharina Lemle (FWG) regte sogar noch an, Privatpersonen und direkte Autobahnanwohner in die Klage einzubinden. "Vielleicht wird das Anliegen damit konkreter und hat vor Gericht mehr Aussicht auf Erfolg", sagte sie.
Bei einer Besprechung mit der Autobahndirektion wurde außerdem erstmals schriftlich fixiert, dass bei der anstehenden Deckenerneuerung, die bis Ende 2012 abgeschlossen sein soll, Lärm mindernder "Flüsterasphalt" verbaut wird. "Das ist zwar positiv. Aber versprochen wurde lediglich eine Verringerung um zwei Dezibel durch den Dünnschichtbelag", so Vogler, der von einer tatsächlichen Minderung von fünf Dezibel ausgeht: "So wird es gesagt. Aber geschrieben steht deutlich weniger."
Aufhalten wollen die Räte die Baumaßnahmen auf keinen Fall – auch nicht durch die Klage. "Der Ausbau der Autobahn ist in unserem Interesse, wir wollen keinen Stau. Die Maßnahme soll nur gleich richtig und mit Lärmschutz erfolgen", so der Bürgermeister. Frühestens 2013 oder gar erst 2014 ist mit dem Ausbau des Seitenstreifens zu rechnen. Auf einen achtspurigen Vollausbau können die Anlieger frühestens 2018 hoffen. "In der Besprechung wurde aber offen angekündigt, dass er nicht kommen wird – schon alleine, weil die finanziellen Mittel fehlen", sagte Vogler.
Interessiert verfolgten die Debatte auch etliche Gasthörer aus Paunzhausen. Gemeinsam mit den Schweitenkirchenern werden sie sich heute um 19.30 Uhr im Arbeitskreis Lärmschutz detailliert mit der gesamten Problematik befassen.
Von Patrick Ermert
Paunzhausen (PK) Seite an Seite ziehen Paunzhausener und Schweitenkirchener gegen eine Plangenehmigung der Regierung von Oberbayern vor Gericht. Sie wollen einen besseren Lärmschutz zwischen den Autobahn-Dreiecken Holledau und Neufahrn erwirken.
Bis zu 140 000 Fahrzeuge pro Tag rollen auf der Autobahn an den Dörfern der Gemeinden Paunzhausen und Schweitenkirchen vorbei. Mit einer gemeinsamen Klage ziehen sie nun gegen die Regierung von Oberbayern vor Gericht, um besseren Lärmschutz zu erwirken.
Mit einem einstimmigen Votum hat sich der Paunzhausener Gemeinderat den Kollegen aus Schweitenkirchen angeschlossen. Die haben sich, wie berichtet, schon vor einigen Tagen zur Klage entschieden – nun zog Paunzhausen konsequent nach. "Das ist der richtige Schritt und der einzige Weg", kommentiert Bürgermeister Hans Daniel die Einhelligkeit quer durch alle Fraktionen. Konrad Offenberger vom Arbeitskreis "Lärmschutz A 9" fügt an: "Wir haben den Kampf aufgenommen und müssen ihn jetzt auch konsequent zu Ende bringen, damit wir etwas bewirken können."
"Viel Merkwürdiges"
Nachdem es in den vergangenen Monaten etwas ruhiger um dieses schier unendliche Thema geworden war, hat die Debatte mit dem 8. Oktober wieder Fahrt aufgenommen. Unmittelbar nach einer wenig erhellenden Gesprächsrunde mit der Autobahndirektion Südbayern trudelte die Plangenehmigung zum Anbau von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen zur Vorbereitung der Seitenstreifenfreigabe zwischen dem Dreieck Holledau und Allershausen ein.
Gegen dieses vereinfachte Verfahren, das gegenüber einer Planfeststellung viel schneller zu erwirken ist, mussten die Gemeinden innerhalb eines Monats Klage einlegen, um die Maßnahme verhindern zu können. "Sie können es nur auf diesem Weg durchziehen, wenn keine Privatpersonen betroffen sind. Wir werden sehen, ob sie das durchhalten", sagt Offenberger. Er bezweifelt, dass die Baumaßnahme auf diesem Weg umsetzbar ist. "Hier sollen keine privaten Belange betroffen sein? Das will ich in Schernbuch erst einmal sehen", sagt er.
Überhaupt haben es sich Hans Daniel und die Paunzhausener Gemeinderäte nicht nehmen lassen, die Plangenehmigung feinsäuberlich zu zerlegen. Nicht einmal die zu erwartende Lärmminderung durch einen Dünnschichtbelag werde darin verbindlich zugesagt. "Auf eine Festsetzung wird verzichtet", so Daniel. Er zeigt sich verärgert, dass in dem 39-seitigen Werk zwar auf drohende Stauungen und Verkehrsbehinderungen, aber mit keinem Wort auf die Lärmbelastung eingegangen wird.
Mehrfach wird betont, dass es sich um "keine bauliche Veränderung" handle. "Sie widersprechen sich selbst. Wieso brauchen sie eine Baugenehmigung, wenn sie gar nicht bauen", sagt Offenberger und schüttelt nur den Kopf. Umso häufiger wird im Gegenzug darauf hingewiesen, dass die temporäre Freigabe des Seitenstreifens für den Verkehr nicht als Auslöser einer Lärmvorsorge gesehen werden kann. "Die Anordnung baulicher Maßnahmen (...), um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, macht sie nicht selbst zu einer Baumaßnahme", steht in der Plangenehmigung.
"Da findet sich nun wirklich viel Merkwürdiges", kommentiert Daniel das Schreiben zusammenfassend und erklärt den Gang vor Gericht. Finanziell sind die Gemeinden Paunzhausen und Schweitenkirchen per Rechtsschutz über den Bayerischen Gemeindetag zumindest in der ersten Instanz gut abgesichert. Nun wollen sie sich zunächst auf einen gemeinsamen Anwalt einigen, um mit geballter Kraft auftreten zu können.
Termin in Berlin
"Ich bin sehr erfreut über diese Entwicklung, weil wir jetzt wirklich an einem Strang ziehen und für ein gemeinsames Ziel kämpfen können", sagt Schweitenkirchens Bürgermeister Albert Vogler. Er war zusammen mit Hans Daniel und den Bürgermeister-Kollegen aus dem Ampertal gestern schon wieder in Sachen Lärmschutz unterwegs – und zwar in Berlin. Gemeinsam mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Ewald Schurer hatten Vogler und Daniel einen Gesprächstermin beim parlamentarischen Staatssekretär Andreas Scheuer im Verkehrsministerium. "Um bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans den Vollausbau der A 9 in die Kategorie vordringlicher Bedarf einordnen zu lassen", erklärt Daniel den Grund für die lange Dienstreise, die im besten Fall einen weiterer Mosaikstein im Kampf für besseren Lärmschutz darstellt.
Von Patrick Ermert
Bekanntgabe der Möglichkeit zur Klageerhebung von betroffenen Bürgern
Bundesautobahn A9, Nürnberg – München
Plangenehmigung zum Anbau von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen sowie Haltebuchten zur Vorbereitung der Seitenstreifenfreigabe zwischen AD Holledau und Allershausen – Bekanntgabe der Möglichkeit zur Klageerhebung von betroffenen Bürgern
In der Besprechung vom 16.11.2010 mit dem von der Gemeinde zur Klageerhebung beauftragten Rechtsanwalt Herrn Geislinger wurde u.a. nachfolgendes in Sachen Klageerhebung durch betroffene Bürger festgestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit Plangenehmigungsbescheid vom 8.10.2010 hat die Regierung von Oberbayern den Anbau von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen an der BAB A 9 zugelassen. Dies soll der Freigabe der Seitenstreifen für den Verkehr dienen.
Nach Auffassung der Gemeinde werden damit die Verkehrslärmbelastungen im Gemeindegebiet nochmals erheblich erhöht. Deswegen haben wir gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern zwischenzeitlich Klage zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben lassen.
Allerdings darf die Gemeinde nicht „gleichsam treuhänderisch für ihre Bürger“ tätig werden, wie die Rechtsprechung sagt.
Wer sich also unerträglichen und unzulässigen Lärmbelästigungen ausgesetzt sieht, muss dagegen selbst vorgehen, und zwar durch Klage gegen den Plangenehmigungsbescheid der Regierung von Oberbayern. Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Fristen laufen. Wenn Sie sich also gegen den Plangenehmigungsbescheid wenden wollen, dann raten wir an, dass Sie sich alsbald an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden, der dann auch die gesetzlichen Fristen beachten muss. Da die Klage gegen den Bescheid der Regierung von Oberbayern direkt zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof erhoben werden muss, müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen (sog. „Anwaltszwang“).
Wenn Sie dazu noch Rückfragen haben sollten, dann stehen wir – und unsere anwaltliche Vertretung – hierfür jederzeit gerne zur Verfügung. Unsere Gemeinde sieht sich hier in der Pflicht und wird alles tun, um das Menetekel zu verhindern. Darauf dürfen Sie sich verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Vogler
1. Bürgermeister