Die Antragstellung für das Bundeserziehungsgeld kann ab sofort online per Internet gestellt werden. Darauf hat das Landratsamt Pfaffenhofen in einer Pressemitteilung hingewiesen. Wie Sachgebietsleiter Lorenz Lochhuber weiter erläuterte, sind die für die Leistungsgewährung zuständigen Ämter für Versorgung und Familienförderung bemüht, diese Anträge vorrangig zu bearbeiten. Die Formulare können entweder unmittelbar ausgefüllt oder auch heruntergeladen werden. Die Internetadresse für die Online-Beantragung ist: www.lvf.bayern.de. Für Antragsteller, die keinen Internetzugang haben, gilt selbstverständlich das bisherige Angebot, die Leistungen in „Papierform“ zu beantragen. Die dafür notwendigen Formulare hält auch das Sachgebiet „Soziale Angelegenheiten“ des Landratsamts nach wie vor bereit. Lorenz Lochhuber: „Die Elternzeit kann bis zu drei Jahren in Anspruch genommen werden, damit sich Vater oder Mutter um die Betreuung und Erziehung des Kindes kümmern können. Die Anspruchsvoraussetzungen für das Bundes- oder Landeserziehungsgeld sind im Einzelfall zu prüfen.“ Sofern Antragsteller Fragen haben, steht das Landratsamt, Sachgebiet „Soziale Angelegenheiten“, zur Verfügung (Tel. 08441/27179). |