In seiner letzten Sitzung des Gemeinderates beschloss dieser, den Erlass der 1. Änderungssatzung zur Geschäftsordnung der Gemeinde Schweitenkirchen. Grund für den Erlass ist, dass künftig nur noch die Bekanntmachungs-Tafel am Rathaus der Gemeinde Schweitenkirchen, Hauptstr. 29 als „amtliche Bekanntmachungsmöglichkeit" bestimmt wird. Die anderen gemeindlichen Amtstafeln im Gemeindegebiet verbleiben als „nichtamtliche“ Bekanntmachungs-Tafeln. Diese Satzung tritt am 01.08.2004 in Kraft. Die Satzung wird in der Zeit vom 25.06.2004 bis einschließlich 26.07.2004 in der Gemeinde Schweitenkirchen, Hauptstr. 29, Zimmer Nr. 3, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme niedergelegt. Außerdem liegt diese Satzung während des ganzen Jahres im Rathaus Schweitenkirchen, Zi. Nr. 3, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. |