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Wasserhausanschluss


21.10.2011

durch Installationsbetriebe im Geltungsbereich der Wasserabgabesatzung (WAS) des Marktes Reichertshofen

Antragstellung auf Abschluss eines Installationsvertrages und Eintrag in das Installateurverzeichnis des Marktes Reichertshofen

 

Der Markt Reichertshofen führt ab 2012 ein Installateurverzeichnis im Sinne der Förderung von Hygiene und Sicherheit der Wasserversorgung. Ziel ist, dass für Arbeiten an Wasserinstallationen nur fachlich befähigte Unternehmen herangezogen werden.

 

Die Notwendigkeit der Führung des Verzeichnisses ergibt sich daraus, dass die Sicherheit der Wasserabnehmer gewährleistet wird und störende Rückwirkungen auf das öffentliche Versorgungsnetz vermieden werden.

 

Bevor ein Installationsbetrieb in das Verzeichnis eingetragen werden kann, ist es erforderlich, dass er auf Antrag einen Installationsvertrag mit dem Wasserversorgungsunternehmen (Markt Reichertshofen) abschließt.

 

Installationsbetriebe erhalten die Anträge beim Markt Reichertshofen, Zi. Nr. 11. oder hier als pdf-Datei

Antragsformular für Erstellung eines Installationsvertrages mit Ausstellung eines Installateurausweises

Antragsformular für Erstellung eines Installationsvertrages ohne Ausstellung eines Installateurausweises

 

Jedem Antrag ist

 

  • eine Gewerbeanzeige gemäß § 14 GwO im Original oder in beglaubigter Abschrift

 

  • eine aktuelle Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung

 

  • ein Nachweis der fachlichen Befähigung im Original oder in beglaubigter Abschrift:
    Meisterprüfung Installateur- und Heizungsbauerhandwerk oder
    Gas- und Wasserinstallateurhandwerk,
    altes Berufsbild Gas- und Wasserinstallateurmeister,
    Meisterbriefe und gesonderte Fachprüfung oder TRGI/TRWI-Lehrgang (Novellierung der Handwerksordnung),

 

  • eine Bescheinigung über eine Eintragung in die Handwerksrolle

 

als Anlage beizulegen.

 

Jeder Installationsbetrieb erhält nach Abschluss eines Installationsvertrages und Eintrag in das Installateurverzeichnis einen vom Wasserversorgungsunternehmen unterschriebenen auf 5 Jahre befristeten Installateurausweis.

 

Von anderen Wasserversorgungsunternehmen ausgestellte Installateurausweise werden alternativ zum Eintrag in das Installateurverzeichnis von Reichertshofen anerkannt.

 

Installationsverträge gelten längstens 5 Jahre und maximal bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Installateurausweises.

 

Wir bitten die Betriebe ihre Anträge sobald als möglich einzureichen und weisen darauf hin, dass sie ab Auflage des Installateurverzeichnisses ohne Installateurausweis nicht mehr befugt sind, im Geltungsbereich der Wasserabgabesatzung des Marktes Reichertshofen Hausinstallationen vorzunehmen, zu verändern, Instand zu setzen oder zu warten.

 

Reichertshofen, den 21.10.2011

 

 

Michael Franken

1. Bürgermeister

 




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Letzte Änderung: 21.10.2011