| 21.10.2011 | |
durch Installationsbetriebe im Geltungsbereich der Wasserabgabesatzung (WAS) des Marktes Reichertshofen | |
Antragstellung auf Abschluss eines Installationsvertrages und Eintrag in das Installateurverzeichnis des Marktes Reichertshofen Der Markt Reichertshofen führt ab 2012 ein Installateurverzeichnis im Sinne der Förderung von Hygiene und Sicherheit der Wasserversorgung. Ziel ist, dass für Arbeiten an Wasserinstallationen nur fachlich befähigte Unternehmen herangezogen werden. Die Notwendigkeit der Führung des Verzeichnisses ergibt sich daraus, dass die Sicherheit der Wasserabnehmer gewährleistet wird und störende Rückwirkungen auf das öffentliche Versorgungsnetz vermieden werden. Bevor ein Installationsbetrieb in das Verzeichnis eingetragen werden kann, ist es erforderlich, dass er auf Antrag einen Installationsvertrag mit dem Wasserversorgungsunternehmen (Markt Reichertshofen) abschließt. Installationsbetriebe erhalten die Anträge beim Markt Reichertshofen, Zi. Nr. 11. oder hier als pdf-Datei Jedem Antrag ist
als Anlage beizulegen. Jeder Installationsbetrieb erhält nach Abschluss eines Installationsvertrages und Eintrag in das Installateurverzeichnis einen vom Wasserversorgungsunternehmen unterschriebenen auf 5 Jahre befristeten Installateurausweis. Von anderen Wasserversorgungsunternehmen ausgestellte Installateurausweise werden alternativ zum Eintrag in das Installateurverzeichnis von Reichertshofen anerkannt. Installationsverträge gelten längstens 5 Jahre und maximal bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Installateurausweises. Wir bitten die Betriebe ihre Anträge sobald als möglich einzureichen und weisen darauf hin, dass sie ab Auflage des Installateurverzeichnisses ohne Installateurausweis nicht mehr befugt sind, im Geltungsbereich der Wasserabgabesatzung des Marktes Reichertshofen Hausinstallationen vorzunehmen, zu verändern, Instand zu setzen oder zu warten. Reichertshofen, den 21.10.2011 Michael Franken 1. Bürgermeister
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